Condiciones Generales de la Empresa

1. Anmeldung

Die Abmachung zwischen Ihnen und Natural-horses kommt bei ihrer persönlichen, telefonischen oder schriftlichen Anmeldung zustande.
Von diesem Zeitpunkt an werden die Allgemeinen Bedingungen für Sie und Natural-horses wirksam. Die Bestätigung erfolgt auf die Anmeldung mit allen nötigen Informationen. Sie werden dem Eingang nach berücksichtigt.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise für Kurse/Reitferien/Reitstunden können Sie aus der Internetseite oder der aktuellen Preisliste entnehmen. Die Preise für Angebote in der Schweiz verstehen sich pro Person in Schweizer Franken, diejenigen von Auslandangeboten pro Person in Euros.
Preisänderungen sind vorbehalten.

3. Anzahlung

Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung ist eine Anzahlung von 20 % des Gesamtbetrages zu leisten. Die Restzahlung erfolgt vor Ort.

4. Annulation

Wenn Sie den Kurs/Reitferien/Reitstunden absagen (Annullation) oder eine Änderung oder Umbuchung wünschen, so müssen Sie uns dies sobald wie möglich persönlich mitteilen. Für Annulationskosten wird Ihnen folgender Betrag verrechnet:

- Bis 1 Monat: gratis
- Bis 20 Tage vor Anlass: 20 % des Preises
- Bis 10 Tage vor Anlass: 50 % des Preises
- Bis 3 Tage vor Anlass: 75 % des Preises
- 3-0 Tage vor Anlass: 100 % des Preises

Müssen Sie Ihre Reise absagen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reisebedingungen (Gesundheit, Reiterfahrung usw.) zu entsprechen.

5. Mindestteilnehmerzahl

Dann der gebuchte Kurs/Reitferien/Reitstunden von unserer Seite aus aufgrund der nichterreichten Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden, haben wir das Ihnen bis spätestens einen Monat vor Tourbeginn mitzuteilen. In diesem Falle wird Ihnen die volle Anzahlung zurück erstattet.

6. Programmänderungen

Natural-horses behält sich vor, allenfalls Programmänderungen durchzuführen, falls
- dem Führer die Teilnehmer für die geplante Route unfähig erscheinen
- die Witterung ein normales Programm nicht zulässt
- höhere Gewalten eine normale Programmdurchführung nicht zulassen

7. Versicherungen

Wir empfehlen jedem Reiter den Abschluss einer genügenden Reithaftpflichtversicherung.
Wir empfehlen Ihnen, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck - Versicherungen, Annullierungskosten - Versicherung, Reiseunfall- und Reisekranken - Versicherungen, Extra Rückreisekosten - Versicherung usw.
Bitte überprüfen Sie, ob Sie in genügendem Umfange gegen Unfälle versichert sind, insbesondere ob Reitunfälle durch Ihre Unfallversicherung gedeckt sind.

8. Haftung

Nehmen Sie an Kursen/Reitferien/Reitstunden teil, so setzen Sie sich zwangsläufig erhöhter Unfallgefahr aus. Durch ausgewählte Führer/Lehrer, entsprechende Kleidung und adequat ausgebildete Pferde versuchen wir, das Risiko des Reitsportes auf ein Minimum zu reduzieren. Jedoch nimmt jeder Kunde auf eigenes Risiko an den Touren/Reitstunden teil und hat die Anweisungen des Führers/Lehrers zu befolgen. Wir empfehlen Ihnen das Tragen eines Reithelmes. Vor Tourbeginn werden Sie über die lokalen Reitregeln orientiert. Befolgen Sie diese Regeln nicht oder missachten Sie Weisungen des Reitferienbetriebes oder des Führers haftet Natural-horses weder für Personen, Sach- noch Vermögensschäden.
Wir haften Ihnen nicht, wenn ein Nicht -Antreten einer Tour auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
b) Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
Werden die genauen Anweisungen nicht befolgt, entfällt jede Haftung von Natural-horses.

9. Verpflichtungen

Die Teilnahme an Kursen/Reitferien/Reitstunden bringt auch Verpflichtungen des Teilnehmers mit sich.
Während der Touren/Reitstunden empfehlen wir das Tragen eines Reithelmes und einer angemessenen Reitbekleidung (lange Hosen, gute Schuhe...). Sollten Sie sich bei Kursen/Ferien oder Reitstunden überfordert fühlen, ist es Ihre Pflicht, dies dem Führer/Lehrer mitzuteilen (und unter Umständen selbst für Abhilfe zu sorgen).

10. Gericht

Für alle Streitfälle, auch im Falle anderer Nationalitäten, sind Schweizer Gerichte zuständig.
Gerichtstand ist Luzern.

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